Wie viel Abfindung steht mir zu? Kündigung & Anspruch auf Abfindung

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Wurde Ihnen gekündigt und findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung lässt sich so gut wie immer eine Abfindung erzielen. Die Gerichte haben hier die Faustformel entwickelt, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt gewährt wird.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € und einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren beträgt die Regelabfindung also 7.500 €

Ist die Kündigung hingegen unwirksam, kann ein Vielfaches erreicht werden. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in arbeitsgerichtlichen und außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen ist die Rechtsanwaltskanzlei kompetenter Ansprechpartner und in der Lage, für Sie das optimale Ergebnis zu erreichen.

Arbeitnehmer gehen jedoch häufig davon aus, dass Sie im Falle einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Tatsächlich gibt es einen solchen Automatismus nicht. Eine Klage gegen eine Kündigung zielt auch nicht auf Zahlung einer Abfindung, sondern auf Weiterbeschäftigung. Da man aber meist getrennte Wege gehen möchte und für den Arbeitgeber ein sehr hohes Kostenrisiko (Annahmeverzugsrisiko) besteht, enden fast alle Kündigungsstreitigkeiten mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.

So funktioniert’s

1.
Anspruch online prüfen

Anspruch und Erfolgsaussichten in wenigen Schritten in 2 Minuten online prüfen. Kein Termin vor Ort erforderlich.

2.
Kostenlose Erstberatung durch Experten

Bei grundsätzlichem Anspruch auf Abfindung, werden weitere Details kostenlos durch einen Experten via Telefon, Mail oder WhatsApp geklärt. Bei Aussicht auf Erfolg, beauftragen Sie den Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte.

3.
Ihre Abfindung

Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Abfindung, die in der Regel mindestens bei ½ Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegt. Bei beispielsweise 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.000 EUR Bruttogehalt, beträgt die Regelabfindung 7.500,- EUR.

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